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TI-Kartencheck

79,00 €Preis

Einzel-Template T31. Bestandsprüfung für eHBA, SMC-B und gSMC-KT: welche Karte wann abläuft, wer sie wo nachbestellt, und was ohne sie nicht mehr funktioniert.

Das ist enthalten:

• Teil 2: alle fünf Fristen auf einer Seite, mit Status zum Stand des Dokuments und der Folge, wenn die Karte fehlt

• Teil 3: ausfüllbare Bestandsaufnahme in drei Tabellen, eine je Kartentyp (eHBA, SMC-B, Kartenterminal mit gSMC-KT)

• Teil 4: So kommen Sie an das Ablaufdatum, je Karte ein Weg, beim ORGA 6141 online mit der Tastenfolge

• Teil 5: Wer beantragt was und wo, mit der Voraussetzung eHBA vor SMC-B und dem Identifikationsverfahren seit 03.04.2023

• Teil 6: Kartenwechsel ohne Betriebsunterbrechung, inklusive der KIM-Reihenfolge beim SMC-B-Tausch

• Teil 7: die zweite, getrennte Tauschaktion bei zwei Kartenanbietern, die neben der ECC-Umstellung läuft

• Teil 8: was eine abgelaufene Karte kostet, sachlich und ohne Bußgeld-Rhetorik

• Teil 9: Anschluss an die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V, mit dem Hinweis auf den aufgehobenen § 75b

• Teil 10: ausfüllbare Wiedervorlage mit den belegten Vorlaufzeiten

• Teil 11: alle Quellen mit Fundstelle und Abrufdatum

Ihre Praxis hängt an drei Karten. Der Heilberufsausweis weist den Zahnarzt als Person aus, der Praxisausweis SMC-B die Praxis als Institution, die Gerätekarte gSMC-KT jedes Kartenterminal. Läuft eine davon ab, kommt keine Warnung. Der Ausfall zeigt sich im laufenden Betrieb.

Die Fristen der RSA-zu-ECC-Umstellung stehen kostenlos bei der gematik. Dafür müssen Sie hier nichts kaufen, und wir tun auch nicht so. Was Sie dort nicht bekommen, ist der Blick auf Ihren eigenen Bestand. Genau den macht diese Checkliste.

In drei Tabellen nehmen Sie jede Karte einzeln auf, mit Generation, Ablaufdatum und Handlungsbedarf. Danach steht schwarz auf weiß, wo Sie stehen, und das Blatt ist gleichzeitig der Nachweis für die jährliche Evaluation nach der IT-Sicherheitsrichtlinie. Teil 9 räumt dabei einen Fehler aus, der noch in vielen QM-Ordnern steht: Rechtsgrundlage ist § 390 SGB V, der früher zitierte § 75b ist seit dem 27.03.2024 aufgehoben. Und Teil 7 trennt zwei Dinge, die im Markt regelmäßig durcheinandergehen. Neben der ECC-Umstellung läuft eine zweite, davon unabhängige Tauschaktion bei zwei Kartenanbietern, die ausschließlich Heilberufsausweise betrifft.

Dazu die Wege: Teil 4 sagt Ihnen je Karte, wo das Ablaufdatum steht, beim Kartenterminal ORGA 6141 online bis auf die Tastenfolge. Teil 5 klärt die Reihenfolge, die viele stolpern lässt. Die SMC-B können Sie erst beantragen, wenn ein gültiger eHBA in der Praxis vorhanden ist.

Wo eine amtliche Quelle nichts hergibt, steht hier „Prüfen". An sechs Stellen ist das der Fall, jede davon ist benannt. 11 Teile, 27 Tabellen, editierbares Word, Einzellizenz für eine Praxis.

Lieferumfang, Lizenz und Update:

• Dateiformat: eine editierbare Word-Datei (.docx), geliefert als ZIP-Download direkt nach dem Kauf

• Lizenz: eine Praxis (Einzelpraxis-Lizenz), unbefristet, Verkauf an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB

• Update-Service: 129 Euro netto im Jahr, separat buchbar, deckt dieses Template mit ab. Ändert sich die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV nach § 390 SGB V oder eine der TI-Fristen der gematik, kommt die überarbeitete Datei per E-Mail.

• Preis netto zzgl. 19 % USt.

• Umfang: 11 Teile, 3.303 Wörter, 3 ausfüllbare Bestandstabellen.

• Passt dazu: IT- und TI-Notfallplan deckt den Ausfall der Technik ab, dieses Template den Kartenbestand.

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